Zu der heutigen Zeit ist vieles mit Hilfe des Internets möglich – unter anderem auch die Beantragung Ihres Strafregisterauszuges (Privatauszug / Sonderprivatauszug) von Zuhause aus. Benötigt werden solche Strafregisterauszüge bei einer Neueinstellung und wird in manchen Fällen von dem neuen Arbeitgeber angefordert. Ersparen Sie sich den eventuell langen und mühsamen Weg zum Amt und die langen Wartezeiten auf dem Amt und beantragen Sie den Privatauszug beim Bundesamt für Justiz ganz bequem von Ihrem Sofa aus. Das Anfordern des Auszuges dauert nur wenige Minuten und kann sowohl von einem Smartphone, als auch Computer oder einem beliebig anderen mobilen Gerät beantragt werden. Die Zustellung des Strafregisterauszuges erfolgt per Post an die von Ihnen gewünschte Adresse. Um die Beantragung von Zuhause aus zu tätigen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: eine SuisseID, einen installierten Acrobat-Reader oder einen gültigen Reisepass und eine Kreditkarte oder eine PostFinance Card.
Ihr Online-Wegweiser zu Ihrem Strafregisterauszug
Dieser Wegweiser zeigt Ihnen Schritt für Schritt wie Sie Ihren Privatauszug oder Sonderprivatauszug beantragen können und das problemlos und bequem von Zuhause aus. Auch dieser Online-Wegweiser lässt sich schnell online kaufen. Der Leitfaden steht allen Einwohner der Schweiz in Form eines E-Books zur Verfügung. Hier ist in allen Einzelheiten aufgelistet, wie Sie Ihren Strafregisterauszug in kurzer Zeit von der Couch aus anfordern können. Sie können diesen Online-Wegweiser für einen Preis von 20,00 CHF erwerben.